Hallo liebe Mitglieder, Freunde,
ich habe jetzt einfach mal den Text der E-Mail der Stadt Minden, die ich soeben erhalten habe, eingefügt. Interessanterweise habe ich gar nicht um eine Stellungnahme bzw. Handlungsanweisung bezüglich der seit heute geltenden CoronaSchVO des Landes NRW gebeten…
AS Sport wird selbstverständlich den Anweisungen der Stadt Minden folge leisten !!!
Obwohl die CoronaSchVO dieses, in der aktuellen Ausführung, nicht eindeutig hergibt.
Die derzeitige CoronaSchVO ist für jeden unter
www.mags.nrw nachzulesen.
§ 4, Abs 2. Satz 10 ist der Teil, der eindeutig auf Einrichtungen wie zB das AS Sport abzielt. Hieraus geht nicht hervor das ab heute 2G+ gilt.!
Vermutlicher weise bezieht man sich auf den § 4, Abs 3, Satz 1 und 2, hier werden jedoch andere Einrichtungen genannt…
Ich hoffe auf eine kurzfristige Klärung was die Auffassung bzw. die Auslegung der VO angeht.
Bis dahin muss ich Euch leider bitten zusätzlich einen entsprechenden Negativtestnachweis mit zubringen.